Seitdem ich das Internet kenne, wird dort der Begriff
Zensur derart inflationär verwendet, dass er fast völlig seinen Sinn verliert. Ich bin geneigt, von früher zu erzählen.
Es war einmal, vor langer, langer Zeit, als Zensur eine
staatliche Maßnahme bezeichnete. Wie ein Echo aus diesen fernen Tagen klingt Artikel 5 des Grundgesetzes:
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
Selbstverständlich schließt das Grundgesetz damit
staatliche Zensur aus - es handelt sich ja um den Katalog der Grundrechte, die als Freiheitsrechte der Bürger dem Staat gegenüber definiert waren (auch das hat sich geändert).
Heute muss sich jeder Weblogautor, der blödsinnige Kommentare löscht, mit dem Vorwurf konfrontieren lassen, er betreibe "Zensur". Früher hätte man gesagt: Er nimmt seine redaktionelle Verantwortung wahr...
Tempora mutantur, et nos mutamur in illis.